ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


A. Anwendungsbereich und Geltung

Wir stellen Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen gemäss den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") zur Verfügung. Wenn Sie die Produkte und Dienstleistungen von Notterkran AG nutzen, erkennen Sie die Geltung der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Vertragsschlusses geltenden AGB an.
Nachstehende AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Soweit in den vorliegenden AGB keine Bestimmung enthalten ist, gelten ergänzend die AGB der Carrosserie Suisse (siehe www.carosseriesuisse.ch). Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Die Notterkran AG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Die aktuellen AGB sind jederzeit auf unserer Website zur Einsicht, Speicherung und zum Ausdruck verfügbar. Gültigkeit hat und Vertragsbestandteil wird jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Vertragsabschlusses massgebliche Version der AGB.
Allfällige Allgemeinde Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Von diesen AGB abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird.


B. Aufbauten

1. Konstruktionsänderungen

Innerhalb der zugesicherten Leistung werden Änderungen und Verbesserungen vorbehalten, ein Anspruch des Käufers darauf ist ausgeschlossen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Lieferwerke sich jederzeitige Änderungen (einschliesslich Einstellung von Modellen), ohne vorgängige Mitteilung vorbehalten haben.

2. Preisänderungen

Wir behalten uns vor, nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung entstehende, nicht in unserer Macht liegende Veränderungen, welche Einfluss auf die Kalkulationsgrundlage haben, an den Käufer weiterzugeben. Dazu gehören insbesondere Währungsschwankungen von über 5%, Preiserhöhungen auf Rohstoffen in Folge von Umweltkatastrophen, höherer Gewalt etc. sowie Preiserhöhungen durch unsere Lieferanten und Hersteller.
Aus denselben Gründen, insbesondere jedoch auch infolge Veränderungen der IT- Infrastruktur oder Software-Updates, behalten wir uns vor, Abonnementskosten während der Gültigkeitsdauer anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden mit einer Frist von zwei Monaten angezeigt.

3. Garantie

Mängel an neuen Aufbauten wegen nicht einwandfreiem Material oder nicht einwandfreier Arbeit werden bei nachgewiesener sachgemässer Verwendung und Behandlung von uns innert 12 Monaten ab Lieferdatum kostenlos in unseren Werkstätten behoben, wobei Fracht, Verpackung, der Transfer zur Werkstätte, Diesel, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und eventuelle Reisespesen zu Lasten des Käufers gehen. Von Unterlieferanten zugelieferte Teile am Aufbau sowie Garantieleistungen an Fahrgestellen sind von den Konditionen des jeweiligen Lieferanten abhängig. Es können Abweichungen zur Normalgarantie eintreten. Weitergehende Verpflichtungen unsererseits sind ausgeschlossen und für vom Käufer gewünschte Ersatzfahrzeuge ist von ihm die übliche Tagesmiete zu leisten, soweit solche Fahrzeuge vorhanden sind. Wird das Fahrzeug trotz Mangel weiterverwendet, so erlischt die Garantie. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel infolge unsachgemässer Verwendung und Behandlung sowie Verschleiss- und Abnutzungsmängel.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum und der Käufer anerkennt auch bei Festmontage unser separates Eigentum am Aufbau einschliesslich Zubehör, wenn wir nur diesen liefern. Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Eigentumsvorbehalt an seinem jeweiligen Wohnort im Eigentumsvorbehaltsregister durch uns eingetragen wird und verpflichtet sich, uns jeden Wohnortswechsel unverzüglich eingeschrieben mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich gleichzeitig, uns unverzüglich eingeschrieben über allfällige Änderungen des Einstellungsortes oder der Ansprüche Dritter an der Kaufsache zu orientieren. Alle Kosten der Eintragung dieses Vorbehaltes und der Wahrung unseres Eigentums trägt der Käufer.

5. Datenverarbeitung und -nutzung

Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. Abschluss des Kaufvertrages stimmen Sie der Nutzung und Verarbeitung von Daten, welche im Zusammenhang mit Telematik-Systemen erhoben und gespeichert werden, zu.
Die Notterkran AG wird diese Daten nur insofern erheben, speichern, verarbeiten oder an Dritte weitergeben, soweit dies zur Abwicklung des Auftrages und zur Nutzung der Funktionen des Telematik-Systems notwendig ist.
Die Notterkran AG ist berechtigt, die erhobenen Daten in anonymisierter Form für eigene geschäftliche Zwecke, namentlich zur Verbesserung der Funktionen, zu verarbeiten und zu nutzen.

6. Haftung

Jede Haftpflicht unsererseits für direkten oder indirekten Personen- oder Sachschaden sowie von entgangenem Gewinn des Käufers oder von Dritten ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen, insbesondere wenn dieser auf unsachgemässe Verwendung oder Behandlung oder auf Änderung- oder Reparaturarbeiten ausserhalb unserer Werkstätten zurückzuführen ist. Ausgeschlossen ist insbesondere auch jeglicher Schadenersatz infolge von Ausfall- und Stehzeiten sowie für die Folgen und die Behebung produktbedingter Umweltschäden.
Weiter ist jegliche Haftung für verlorene oder defekte Wiege-, ID- oder sonstige Datenbestände, sei dies namentlich System-, Benutzer- oder durch unsere Mitarbeiter bedingt, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Sicherung der Daten ist Sache des Kunden. Wir übernehmen keine Verantwortung für Fehler, die bei Hosting Providern oder sonstigen Drittdienstleitern liegen. Es obliegt dem Kunden, das System regelmässig auf Funktionsfähigkeit zu prüfen.

7. Lieferung

a) Lieferfristen laufen ab Eingang des gegengezeichneten Kaufvertrages bzw. der gegengezeichneten Auftragsbestätigung bei uns und werden verlängert um die eventuelle Dauer einer Zahlungsverspätung des Käufers oder um die Dauer von ihm verlangter Änderungsarbeiten oder durch andere von uns nicht zu vertretenden Hindernissen (insbesondere aufgrund Ressourcenknappheit, Epidemie oder Pandemie, Krieg etc.). Die Geltendmachung von Verzugsfolgen (insbesondere auch die Kosten für Ersatzfahrzeuge) in allen Fällen, in denen die Notterkran AG kein Verschulden trifft, ist ausgeschlossen.

b) Übernahme:
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware innerhalb von 8 Tagen, nachdem er von uns schriftlich über deren Lieferbarkeit orientiert wurde, zu übernehmen. Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers auch dann, wenn der Kaufgegenstand durch eine von der Verkäuferin verpflichtete Person dem Käufer an den Bestimmungsort geliefert wird. Die Kosten der Transportversicherung, des Verlads oder der Überführung sowie Zollgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

c) Annahmeverzug: 
Mit Ablauf der Übernahmefrist von 8 Tagen gemäss Bst. b befindet sich der Kunde mit der Übernahme der Ware in Verzug. Notterkran kann alsdann

  • auf der Erfüllung des Vertrages beharren und Schadenersatz wegen verspäteter Annahme verlangen, oder
  • sofort schriftlich auf die nachträgliche Leistung verzichten, vom Vertrag zurücktreten und 30% des Kaufpreises als Konventionalstrafe vom Kunden fordern.


Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

d) Prüfung: Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Kaufsache im Sinne von OR 201 innerhalb der auf die Übernahme folgenden 6 Arbeitstagen zu prüfen und uns allfällige Mängel sofort zu melden. Andernfalls entfällt jegliche Garantie gemäss Ziff. 3. Bei verdeckten Mängeln hat die Rüge innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Erkennbarkeit zu erfolgen, ansonsten ebenfalls jegliche Garantie entfällt.

e) Umarbeiten und Reparaturen
durch uns erfolgen auf Gefahr des Käufers oder Auftraggebers und schliessen für uns das Recht ein, auf seine Gefahr Probefahrten vorzunehmen.

f) Incoterms:
Es gelten für die Lieferung die Incoterms EX Works

8. Zahlungsbedingungen und -verzug

Der Käufer trägt die Transportkosten von und zu unseren Werkstätten inkl. eventuellen Verlad und behördliche Gebühren zusätzlich zum Kaufpreis, doch sind wir nicht verpflichtet, Waren abzuholen oder sie zu bringen. Skonti oder andere Abzüge gelten als wegbedungen und eventuelle behördliche Massnahmen oder Vorschriften entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht.
Der Zahlungsverzug tritt im Sinne von OR 108/3 ohne Mahnung ein und bewirkt die sofortige Fälligkeit des ganzen eventuell ausstehenden Kaufpreises. Gleichzeitig werden wir damit ermächtigt, ohne Fristansetzung den Rücktritt zu erklären und die Ware sofort zurückzunehmen oder Schadenersatz inkl. den entgangenen Gewinn zu verlangen. Bei Lieferung eines Aufbaues sind wir ermächtigt, diesen und eventuelles Zubehör auf Kosten des Käufers ausbauen zu lassen.
Der Käufer verzichtet auf das Recht, die Hinterlegung von ihm bereits bezahlter Beträge zurückzuverlangen und verpflichtet sich bei Rücknahme eines Fahrzeuges oder Aufbaus durch uns im Sinne von ZGB 716 für die Benutzung zur Leistung eines täglichen Mietzinses von 1/8% des Kaufpreises und einer Abnützungsentschädigung von täglich 3/4% im ersten, von 1/2% im zweiten, von 1/4% im dritten und 1/6% in den folgenden Monaten seit der Übernahme der Kaufsache. Bei nachweisbar stärkerer Abnützung ist die Entschädigung entsprechend zu erhöhen.


C. Ersatzteile und Handelsware

9. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

10. Preise und Transportkosten

Alle unsere Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen jederzeit vor. Insbesondere behalten wir uns vor, nach Bestellungseingang entstehende, nicht in unserer Macht liegende Veränderungen, welche Einfluss auf die Kalkulationsgrundlage haben, an den Käufer weiterzugeben. Dazu gehören insbesondere Währungsschwankungen oder Preiserhöhungen durch unsere Lieferanten.
Der Mindestbestellwert beträgt Fr. 25.– zzgl. MwSt. Transportkosten für Postpakete werden zu Post-Tarifen und einer Verpackungspauschale von Fr. 10.– verrechnet.

11. Lieferung

Ware, die am Lager ist, kommt innert 3 Tagen zur Auslieferung. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Bei Lieferverzug oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Streik, Rohstoffmangel, Sortimentswechsel, Epidemie oder Pandemie, Krieg etc.) haftet Notterkran AG nicht und anerkennt keine Schadensersatzansprüche. Die Geltendmachung von Verzugsfolgen in allen Fällen, in denen die Notterkran AG kein Verschulden trifft, ist ausgeschlossen.
Es gelten für die Lieferung die Incoterms EX Works.
Annahmeverzug: Befindet sich der Kunde nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so kann Notterkran nach unbenutztem Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von 8 Tagen

  • auf der Erfüllung des Vertrages beharren und Schadenersatz wegen verspäteter Annahme verlangen, oder
  • sofort schriftlich auf die nachträgliche Leistung verzichten, vom Vertrag zurücktreten und 30% des Kaufpreises als Konventionalstrafe vom Kunden fordern.

12. Zahlung

Die Ware wird in der Regel gegen Rechnung geliefert. Zahlung innert 30 Tagen ab Fakturadatum rein netto. Wir behalten uns jedoch vor, Sendungen per Nachnahme zuzustellen. Für alle durch verspätete Zahlungen entstehenden Spesen und Verzugszinse haftet der Käufer.

13. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Notterkran AG. Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Eigentumsvorbehalt an seinem jeweiligen Wohnort im Eigentumsvorbehaltsregister durch uns eingetragen wird und verpflichtet sich, uns jeden Wohnortswechsel unverzüglich eingeschrieben mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich gleichzeitig, uns unverzüglich eingeschrieben über allfällige Ansprüche Dritter an der Ware zu orientieren. Alle Kosten der Eintragung dieses Vorbehaltes und der Wahrung unseres Eigentums trägt der Käufer.

14. Rückgaberecht

Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgabe- oder Umtauschrecht von 10 Tagen ab Lieferdatum. Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn der Artikel in tadellosem Zustand und in der Originalverpackung an uns zurückgegeben wird. Artikel, die nach Kundenwunsch angefertigt wurden, können nicht zurückgenommen werden. Des Weiteren behalten wir uns vor, allfällige Einlagerungskosten von 20% weiter zu verrechnen.

15. Garantie

Notterkran AG gewährt auf alle Handelsprodukte für Mängel wegen Materialfehlern oder mangelhafter Bearbeitung eine Garantiezeit von 12 Monaten ab Lieferdatum. Während der Garantiezeit auftretende Mängel infolge nicht einwandfreien Materials oder Verarbeitung werden innerhalb der Garantiezeit kostenlos bei der Notterkran AG behoben. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel infolge unsachgemässer Verwendung und Behandlung sowie Verschleiss- und Abnutzungsmängel. Notterkran AG gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Unvollständige oder mangelhafte Ware muss innert 10 Tagen nach Lieferung schriftlich an Notterkran AG gemeldet oder zurückgebracht werden. Später entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Notterkran AG hat während der Garantiezeit das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.


D. Importgeräte

Die Notterkran AG definiert als Importgerät, jegliche Geräte, die in der Schweiz im Betrieb sind, jedoch nicht bei Notterkran AG erworben wurden. Die Regelung tritt per 01. August.2024 in Kraft.
Für die Datenerfassung des betroffenen Gerätes und weiteren Abklärungen mit Gerätehersteller sowie Aufbauhersteller wird eine Grundpauschale pro Gerät eingefordert. Unabhängig der Kran- / Gerätegrösse. In diesem Preis ist auch eine erste Kranbesichtigung in Bezug auf Betriebs-Sicherheit inkl. Fotodokumentation inbegriffen.

  • Grundpauschale LKW-Kran (FASSI, HIAB) CHF 1'800.00
  • Grundpauschale Raupenkran (Jekko, JF-Version) CHF 1'200.00
  • Grundpauschale Hakengerät (Multilift, Marrell) CHF 800.00
  • Grundpauschale Raupenkran (Jekko, restliche Versionen) CHF 600.00
  • Grundpauschale LKW-Kran auf Bohrgerät CHF 600.00

Auftragsabwicklung bei möglichem Garantiefall:
Notterkan AG klärt mit dem Gerätehersteller den Reparaturprozess und dessen Kostenbeteiligung ab.
Anschliessend erfolgt durch Notterkan AG eine Offerte. Im Auftragsfall / -bestätigung durch den Geräteinhaber führt Notterkran AG den Reparaturprozess durch. Sämtliche aufgelaufenen Reparaturkosten werden nach Erledigung der Arbeiten vollkommen dem Geräteinhaber in Rechnung gestellt. Nach Erledigung der Arbeiten erstellt Notterkan AG einen Garantieanspruch / -antrag beim Gerätehersteller. Im Falle einer Rückvergütung durch den Gerätehersteller, wird diese nachträglich 1:1 dem Geräteinhaber gutgeschrieben. Notterkran behält sich das Recht vor, eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.
Es gibt keine Garantiebearbeitungen sowie Kostenbeteiligung durch Notterkran AG.


Auftragsabwicklung ausserhalb der Garantie:
Auf Kundenwunsch erstellt Notterkran AG eine Offerte der geplanten Arbeiten. Im Auftragsfall / -bestätigung durch den Geräteinhaber führt Notterkran AG die Arbeiten aus. Sämtliche aufgelaufenen Kosten werden nach Erledigung der Arbeiten vollkommen dem Geräteinhaber in Rechnung gestellt. Notterkran behält sich das Recht vor, eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.
Es gibt keine Kostenbeteiligung durch Notterkran AG


E. Allgemeine Bestimmungen

16. Es ist schweizerisches Recht anwendbar
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der Notterkran AG, 5623 Boswil.


Letzte Änderung der AGB: 16. September 2024

Allgemeine Einkaufsbedingungen

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